Rückwirkend zum 1.1.2021 können alle angeschafften ERP-Systeme in vollem Umfang als Betriebsausgaben angesetzt werden. Bislang war steuerbilanztechnisch eine Nutzungsdauer von fünf Jahren vorgeschrieben. Sie können jetzt also vollständig in 2021 abgeschrieben werden.
Dies betrifft auch Käufe vor dem Stichtag, wenn das Wirtschaftsjahr nicht zum 31.12. endet. Nachlesen können Sie es hier im offiziellen Text des Bundesfinanzministeriums.
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