In einem viel beachteten und -diskutierten Urteil hat das Bundesarbeitsgericht Ende 2022 festgestellt, dass die Arbeitszeit erfasst werden muss. Nun liegt die Urteilsbegründung vor, die für viele überraschend sein dürfte: Diese Pflicht habe nach der EU-weiten Arbeitszeitrichtlinie schon immer bestanden, sei aber in Deutschland bisher aber nicht korrekt umgesetzt worden. Deshalb gibt es auch keine Übergangsfrist, sondern das Urteil muss sofort umgesetzt werden.
Demnach müssen die Arbeitgeber ihren Beschäftigten nicht nur ein Zeiterfassungssystem zur Verfügung stellen – sie haben darüber hinaus auch die Pflicht dafür zu sorgen, dass die Arbeitszeit auch tatsächlich erfasst wird. Bei Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro.
QOMET-Kunden können dieser Pflicht gelassen entgegensehen:
Es gibt zahllose Websites, die das Thema aufgreifen. Eine gute Zusammenfassung finden Sie hier: BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung | WEKA